Bern, 24.5.2018. Transmenschen und Menschen mit einer Geschlechtsvariante sollen ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister künftig unbürokratisch ändern können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. Mai 2018 eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches in die Vernehmlassung geschickt. Er setzt damit seine Politik fort, das Zivilrecht auf die tatsächlichen Bedürfnisse und Lebensrealitäten der Menschen auszurichten.
So beginnt die Medienmitteilung des Bundesrates. Eigentlich klingt das ja super, man ist geneigt zu sagen, in Bern tut sich endlich etwas. Nur, vertieft man sich in den erläuternden Bericht über die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches zur Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister ist ganz schnell nicht mehr alles so rosa wie es klingt.
Da gibt es Fussangeln und Stolpersteine, und das 41-seitige Dokument bedarf intensivster Analyse.
Was würde sich für Inter* Menschen ändern?
Grundsätzlich nur etwas, es braucht kein medizinisches Gutachten mehr um den Geschlechtseintrag zu ändern, denn Erleichterungen gibt es ja schon seit 2014, wenigstens was die Bürokratie betrifft, aber nur für all diejenigen Inter* Menschen denen auf irgendeine Art und Weise bei der Geburt schon eins der binären Geschlechter zugewiesen wurde. Und der Bundesrat weist ausdrücklich darauf hin, ein dritter oder neutraler Geschlechtseintrag wird nicht in Betracht gezogen, wenigstens im Moment nicht. Warum eigentlich nicht?
Ziemlich irritierend liest Frau/Mann/X im Kapitel 5, Absatz 1 der Erläuterungen folgendes:
[…] Dem Auftrag von Artikel 35 BV Folge leistend werden mit der Vorlage verschiedene Grundrechte verwirklicht (Recht auf Achtung der Menschenwürde und auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmungsrecht als Teil des Schutzes der Privatsphäre,
Diskriminierungsverbot). […]
Die Frage sei erlaubt, inwiefern wird hier das Recht auf körperliche Unversehrtheit garantiert, und warum ist es Selbstbestimmung wenn minderjährige das Einverständnis der Eltern brauchen? Das binäre Geschlechtssystem wird nicht tangiert, bleibt bestehen, ebenso die 72 Stunden Frist für den Geschlechtseintrag, auch wenn im Raum steht diese Frist zu verlängern (erwähnt wird eine Zahl von 30 Tagen, aber 25 Jahre wären wohl eher angemessen!).
Es gibt aber auch Trouvaillen in den Erläuterungen, eine ist mir da ganz besonders aufgefallen:
In Bezug auf Inter* Geburten in der Schweiz geht der BR von 40 jährlich aus, wobei es sich da wohl um diejenigen handelt, bei denen ein Geschlecht bei Geburt nicht eindeutig sichtbar ist. Aber dann gibt es da einen Zusatz:
In den Jahren 2006–2010 wurden im Durchschnitt 30 Kindern pro Jahr medizinische Massnahmen wegen Intersexualität durch die IV vergütet (Stellungnahme des Bundesrates zur Interpellation Margret Kiener Nellen 11.3265 «Umgang mit Varianten der Geschlechtsentwicklung» vom 18. März 2011, abrufbar unter www.parlament.ch, Curia Vista Geschäft Nr. 11.3265)
Auf 40 Geburten bezahlte die IV demnach 75% kosmetische Operationen um die Kinder in das binäre Geschlechtssystem einordnen zu können. Soviel zum Thema Gewährleistung der körperlichen Unversehrtheit! Das wären dann in 4 Jahren 120 Operationen, nicht eine davon strafrechtlich verfolgt, aber alle gegen die Verfassung! GEHT GAR NICHT! Gehen wir mal von durchschnittlichen Kosten von CHF 25’000.-/Operation (inkl. Nachbehandlungen) aus wären das schlappe 3 Mio. die die IV da investiert in vollkommen unnötige Eingriffe!
Mal sehen wie das jetzt weitergeht. Intensive Lektüre der Erläuterungen ist angesagt und entsprechend ist es wichtig, das sich nicht nur Transmenschen da einbringen, auch die gesamte Inter* Community und alle anderen die das betrifft (Non-binaries etwa)!
Ich sehe das mal als Grundlage an der aber einige kosmetische Operationen notwendig sind damit sie dann dereinst auch in die Gesellschaft passt, und es kostet die IV keinen Rappen!
Link zur Medienmitteilung der BR:
https://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/aktuell/news/2018/2018-05-24.html
Link zum Vorentwurf Änderung ZGB:
https://www.ejpd.admin.ch/dam/data/bj/aktuell/news/2018/2018-05-24/vorentw-d.pdf
Link zu den Erläuterungen:
https://www.ejpd.admin.ch/dam/data/bj/aktuell/news/2018/2018-05-24/vn-ber-d.pdf