#queerePolitik: Asylwesen

queeramnesty1In der April-Ausgabe des HABinfo wurden die einzelnen Baustellen auf unserem Weg zu gleichen Rechten aufgeführt. Dazu gehört auch die Erweiterung der Asylgesetzgebung aufgrund der sexuellen Orientierung und/oder Geschlechtsidentität als Fluchtgrund.

Die Erfahrungen von Queeramnesty zeigen, dass die Anwendung der momentanen Gesetzgebung im Umgang mit LGBTI-Flüchtlingen problematisch ist. Wer als Flüchtling anerkannt werden will, muss die Fluchtgründe glaubhaft darlegen; widersprüchliche Aussagen machen verdächtig. Doch gerade Menschen mit LGBTI-Hintergrund sind oft nicht in der Lage, ihre Fluchtgründe sofort darzulegen. Dies hängt oft mit der traumatischen Vergangenheit vieler LGBTI-Asylsuchenden zusammen sowie der Tabuisierung ihrer sexuellen Orientierung bzw. ihrer geschlechtlichen Identität im Heimatland zusammen.

Die Politik, bzw. die Mehrheit unseres Parlaments hat leider eine Motion von Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber abgelehnt. Die Motion forderte, dass die das Asylgesetz wir folgt ergänzt wird: “Den frauenspezifischen Fluchtgründen und den Fluchtgründen im Zusammenhang mit der sexuellen Orientierung und/oder Identität ist Rechnung zu tragen”.

Im Rahmen von #queerePolitik hat GAYRADIO das Thema “LGBTI-Flüchtlinge” in der Sendung vom 27. März aufgenommen und ein Interview mit Pascale Navarra von Queeramnesty und zwei Interviews mit Betroffenen ausgestrahlt.

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