Lange Zeit gehörte unser östlicher Nachbar in Sachen Gay-Rechten zu den Ewiggestrigen. Jetzt scheint sich das Blatt zu wenden und Österreich überholt uns in grossen Schritten: Der Verfassungsgerichtshof hat das Adoptionsverbot für lesbische und schwule Paare aufgehoben.
Das österreichische Verfassungsgericht schreibt:
Es gebe keine sachliche Rechtfertigung für eine aufgrund der sexuellen Orientierung unterscheidende Regelung, die eingetragene Partner grundsätzlich von der Adoption eines gemeinsamen Wahlkindes ausschliesst.
Das bisherige Adoptionsverbot für homosexuelle Paare hat laut den Verfassungsrichtern dem Gleichheitsgrundsatz und Artikel acht der Europäischen Menschenrechtskonvention, also dem Recht auf Achtung des Familienlebens, widersprochen.
Seit 2013 war es in Österreich gleichgeschlechtlichen Paaren in eingetragener Partnerschaft zwar möglich die leiblichen Kinder des Partners zu adoptieren, die gemeinsame Adoption eines fremden Kindes war aber verboten.