Ein amerikanischer Bundesrichter hat entschieden: ein Adoptionsverbot im US-Bundesstaat Mississippi ist verfassungswidrig – er erliess eine einstweilige Verfügung gegen das Verbot. Damit gilt auch im am wenigsten LGBT-freundlichen Staat der USA mehr Rechtsgleichheit als in der Schweiz.
In seinem Urteil berief sich der Richter auf ein Urteil des Obersten Verfassungsgerichts zur bundesweiten Öffnung der Ehe, das man in Mississippi nicht nur teilweise anwenden könne und sich daher selbstverständlich auch auf das Adoptionsrecht erstrecke. Die Zeichen sind klar: Die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität ist verfassungswidrig. So ist zu erwarten, dass auch ein soeben in Mississippi eingeführtes „Homo-Propaganda“-Gesetz, das die „Religionsfreiheit“ schützen soll, vor dem Verfassungsgericht angefochten wird. Solche Gesetze kennen bisher drei US-Staaten und soll Geschäftsleuten und Bediensteten des Staates die Diskriminierung von LGBT erlauben, solange sie diese mit religiösen Gründen rechtfertigen.