Zum Jahresende eine positive Nachricht aus Österreich: Ab Januar dürfen gleichgeschlechtliche Paare Kinder adoptieren und eine Familie gründen.
Durchgesetzt hat diese Gesetzesänderung der österreichische Verfassungsgerichtshof – und nicht die Regierung. Bisher galt für schwule und lesbische Paare in eingetragener Partnerschaft einzig die Stiefkindadoption (was in der Schweiz bisher nicht möglich ist). Mit dieser gesetzlichen Anpassung gelten nun in Österreich für homosexuelle und heterosexuelle Paare bei Adoption, Fortpflanzungsmedizin und Samenspende die gleich rechtlichen Bestimmungen.
Damit ist Österreich europaweit das einzige Land, in dem gleichgeschlechtliche Paare zwar Kinder adoptieren, nicht aber heiraten dürfen. Damit hat unser östlicher Nachbar den zweiten, dritten und vierten Schritt auf dem Weg zu gleichen Rechten gemacht – ohne zuvor den ersten Schritt gemacht zu haben – nämlich die Ehe zu öffnen.