Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates will Kinder in Regenbogenfamilien schützen

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats hat der Vorlage für die Öffnung der Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare und faktische Lebensgemeinschaften mit 7:3 Stimmen (bei einer Enthaltung) zugestimmt. Damit wird der längst fällige Grundstein gelegt, eine Gesetzeslücke zu schliessen.

“Wir sind froh, dass die dringend notwendige rechtliche Absicherung für unsere Kinder schon bald möglich sein wird, und hoffen auf eine rasche Umsetzung,” kommentiert Maria von Känel, Geschäftsführerin des Dachverbands Regenbogenfamilien, die erfreuliche Entwicklung.

Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen, d.h. in Familien in denen sich mindestens ein Elternteil als lesbisch, schwul, bisexuell oder trans* definiert, leben in den meisten Fällen mit zwei Elternteilen zusammen. Doch rechtlich wird nur einer von beiden anerkannt. Damit wird den Kindern allein wegen der sexuellen Orientierung ihrer Eltern faktisch die Möglichkeit genommen, rechtlich und finanziell vollumfänglich abgesichert zu leben. Jetzt hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats beschlossen, diesen diskriminierenden Missstand zu beseitigen.

Konkret soll die Gesetzesvorlage bewirken, dass eine Person das Kind ihres Partners bzw. ihrer Partnerin adoptieren kann, sofern der zweite leibliche Elternteil des Kindes nicht bekannt, verstorben oder mit der Ãœbertragung seiner Rechte und Pflichten einverstanden ist und unter der Bedingung, dass die Adoption die beste Lösung für das Kindeswohl darstellt.

Durch die neue gesetzliche Bestimmung wird zum Beispiel sichergestellt, dass Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen, im Falle des Todes ihres leiblichen Elternteils bei ihrem zweiten Elternteil verbleiben können und nicht fremdplatziert werden. Im Falle des Todes ihres nicht-leiblichen rechtlichen Elternteils haben sie einen Erbanspruch sowie einen Anspruch auf Waisenrente. Des Weiteren wird gewährleistet, dass sie ihren zweiten rechtlichen Elternteil im Trennungsfall weiterhin sehen können und auch einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt haben.

Das Gesetz ist ein entscheidender Schritt zur Gleichbehandlung und Absicherung von Kindern, die bei gleichgeschlechtlichen Eltern aufwachsen. “Unsere Familien sind Teil der Schweizer Gesellschaft und bedürfen derselben Anerkennung und Absicherung wie alle anderen Familien,” so Maria von Känel.

Gemäss einer Medienmitteilung

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