Europarat verabschiedet historische Resolution gegen Diskriminierung von Transmenschen

Gestern hat die Parlamentarische Versammlung des Europarates in Strassburg mit grosser Mehrheit (68 Ja und 23 Nein bei zwölf Enthaltungen) einer umfassenden Resolution gegen Diskriminierung von Transmenschen in Europa zugestimmt. Auch die vier anwesenden Mitglieder der Schweiz stimmten dieser ersten allein den Menschenrechten von Transmenschen gewidmeten Resolution zu.
Die Parlamentarische Versammlung ruft mit der Resolution ihre Mitgliedstaaten auf, das Recht von Transmenschen auf Schutz vor Diskriminierung zu respektieren, zu schützen und zu gewährleisten. Die Änderung von Name und amtlichem Geschlecht soll rasch, in transparenter und zugänglicher Weise basierend auf Selbstbestimmung ermöglicht werden.
Die Resolution setzt einen Meilenstein in Richtung Schutz der Menschenrechte von Transmenschen in Europa, denn sie ist die weitreichendste Unterstützung der Rechte von Transmenschen auf politischer Ebene bis anhin. In Kürze zusammengefasst werden die Mitgliedstaaten des Europarates dazu aufgefordert:

  • Einen expliziten Schutz von Transmenschen vor Diskriminierung und Hassverbrechen gesetzlich zu verankern.
  • Die Änderung von Name und amtlichem Geschlecht rasch und in transparenter und zugänglicher Weise, basierend auf der Selbstbestimmung der Person und ohne Einschränkungen aufgrund von persönlichen Merkmalen wie Alter oder finanzielle Situation zu ermöglichen.
  • Sterilisationszwang und weitere medizinische Massnahmen, wie beispielsweise eine psychiatrische Diagnose, sowie Scheidungszwang als Voraussetzungen für die rechtliche Anerkennung der Geschlechtsidentität abzuschaffen.
  • Sicherzustellen, dass in Fällen, die Kinder betreffen stets dem Kindeswohl höchste Beachtung geschenkt wird.
  • Die Möglichkeit der Wahl eines dritten Geschlechts bei Einträgen in Dokumenten in Erwägung zu ziehen.
  • Transmenschen spezifische Gesundheitsversorgung zugänglich zu machen und zu gewährleisten, dass Transmenschen (inklusive Kinder) auf nationaler und internationaler Ebene nicht als psychisch krank eingestuft werden.
  • Information und Schulung, insbesondere von Berufsleuten in Bildung, Justiz und Gesundheitswesen, über die Rechte und die Lebenssituation von Transmenschen pro-aktiv voranzutreiben.

Alecs Recher, Co-Chair von Transgender Europe und Leiter der Rechtsberatung von TGNS erklärt:

Dies ist ein historischer Moment für Transmenschen. Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung haben parteiübergreifend ihre starke Unterstützung für die Menschenrechte von Transmenschen zum Ausdruck gebracht. Wir bedanken uns herzlich bei der Berichterstatterin Deborah Schembri für ihre ausgezeichnete Arbeit, mit der sie bei der Versammlung ein Bewusstsein für die Probleme von Transmenschen schuf. Nun ist es an den Mitgliedstaaten diese wegweisende Resolution umzusetzen und für alle Transmenschen Wirklichkeit werden zu lassen.

Henry Hohmann, Präsident von Transgender Network Switzerland zum Entscheid aus Strassburg:

Wir begrüssen diese Resolution als wegweisend für Transpersonen in ganz Europa. Die Schweiz wird sich mit ihrer Umsetzung befassen müssen. Denn auch hierzulande weicht die rechtliche und alltägliche Realität deutlich von den Empfehlungen ab. Insbesondere gilt nicht die Selbstbestimmung von Transmenschen, sondern es muss ein fremdbestimmtes und teilweise entwürdigendes Verfahren zur rechtlichen Änderung der Papiere durchlaufen werden.

Transgender Network Switzerland hofft, dass die Verabschiedung der Resolution das Bewusstsein für die Rechte von Transmenschen auch in der Schweiz massiv erhöhen wird und entsprechende Massnahmen in die Wege geleitet werden.
Gemäss einer Medienmitteilung

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