Der Nationalrat will, dass für eingetragene Partnerschaften künftig die gleichen Einbürgerungsregeln gelten wie bei einer Ehe.
Gleichgeschlechtliche Partner in eingetragenen Partnerschaften sollen wie Eheleute ein Recht auf erleichterte Einbürgerungen haben. Die grosse Kammer will Verfassung und Gesetz entsprechend anpassen. Sie stimmte heute mit 122 zu 62 Stimmen bei 8 Enthaltungen für eine entsprechende Vorlage.
Heute können sich nur die ausländischen Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern erleichtert einbürgern lassen. Ausländerinnen und Ausländer in eingetragener Partnerschaft hingegen müssen eine aufwändigere ordentliche Einbürgerung durchlaufen, die an strengere Bedingungen geknüpft ist.
Nun muss auch noch der Ständerat über das Geschäft beraten. Seine Kommission hat denselben Antrag gestellt wie seine Schwesterkommission im Nationalrat. Nimmt das Parlament die Vorlage an, wird wegen der Verfassungsänderung eine Volksabstimmung nötig.
Gemäss einer Medienmitteilung