Der direkte Gegenvorschlag zur CVP-Initiative gegen die Heiratsstrafe steht. Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat einer entsprechenden Verfassungsänderung zugestimmt. Der Entscheid fiel mit 24 zu 19 Stimmen bei einer Enthaltung.
Ehepaare sollen bei den Steuern und den Sozialversicherungen nicht schlechter gestellt werden als Konkubinatspaare, darin waren sich die Ständeräte einig. Zwei Formulierungen in der CVP-Initiative gingen einer Ratsmehrheit aber zu weit: Im Initiativtext wird festgelegt, dass die Ehe als eine „auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau“ definiert wird und eine „Wirtschaftsgemeinschaft“ bildet.
SP-Ständerat Roberto Zanetti:
Die CVP hat sich komplett verrannt. Zuerst bringt sie eine ultrakonservative und diskriminierende Initiative und versucht dann mit einem halbgaren Gegenvorschlag zu retten, was nicht mehr zu retten ist.
Die SP unterstützt darum den WAK-Gegenvorschlag, der im Nationalrat angenommen wurde und beide Mängel der Initiative beseitigt: Er verzichtet auf die diskriminierende Definition der Ehe und lässt den Weg zur Individualbesteuerung offen.
Es dürfte ein Novum sein, dass eine Partei ihre eigene Volksinitiative mit einem Gegenvorschlag bekämpft. Genau das macht die CVP bei ihrer Heiratsstrafe-Initiative – doch den Ausweg aus der Sackgasse, in die sie sich selbst manövriert hat, findet sie damit nicht. In ihrer Hilflosigkeit wäre die CVP am besten beraten, die Initiative zurückzuziehen. Denn mit dem Gegenvorschlag der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) liegt eine taugliche Lösung auf dem Tisch.
Die SP unterstützt den WAK-Gegenvorschlag aus zwei Gründen: Erstens definiert er die Ehe nicht ausschliesslich und diskriminierend als „Lebensgemeinschaft von Mann und Frau“, sondern lässt auch gleichgeschlechtliche Verbindungen zu. Zweitens bleibt mit dem Gegenvorschlag der Wechsel zur individuellen Besteuerung beider Ehepartner eine Option. Denn diese Individualbesteuerung ist und bleibt für die SP der Königsweg zur Beseitigung der „Heiratsstrafe“.
Gemäss einer Medienmitteilung