Etwas versteckt auf der Seite “Ostschweiz” hat gestern Nachmittag ’20 Minuten’ gemeldet, dass ein Männerpaar aus der Ostschweiz mit “ihrem” Bundesgerichtsentscheid an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehe. Im Mai hatte das Bundesgericht dem Paar die rechtmässige Elternschaft eines durch Leihmutterschaft in den USA geborenes Kind abgesprochen.
Es könne nur einer der Männer, der genetische Vater, in das Personenregister eingetragen können. Die Umgehung des Leihmutterverbots sein ein Verstoss gegen den “Ordre public” der Schweiz.
Nach Angaben von ’20 Minuten’ haben nun Eltern und Kind Beschwerde am Europäischen Gerichtshof eingereicht. Die Nichtanerkennung der Elternschaft habe für den heute vierjährigen Jungen fatale Auswirkungen:
Denn das Kind habe gegenüber dem nicht-genetischen Vater keine Rechte, zum Beispiel auf Betreuung, Unterhalt oder Erbe.
Die Verletzung der europäischen Menschenrechtskonvention wiege im Fall der beiden Männer noch schwerer, da das Kind nicht adoptiert werden könne. In der Schweiz ist ja nach heutigem Recht für Paare in eingetragener Partnerschaft die Adoption verboten.