Menschenrechte auch für Zwitter!

Die 68. Sitzung der ‘Convention on the Rights of the Child’ war eine kleine Sensation: Zum ersten Mal überhaupt behandelte der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes das Thema “Inters*x”. In einem Vorstoss stellte die Vorsitzende der Schweiz kritische Fragen – und kritisierte nicht-eingewilligte Operationen an Kindern als “eine Frage der körperlichen Unversehrtheit”, als “eine Art von Gewalt an Kindern”, und als “schädliche Praxis”.
Seit über 20 Jahren kämpfen Betroffene gegen chirurgische “Genitalkorrekturen” an Kindern mit Varianten der Geschlechtsanatomie, die sie als Inters*x-Genitalverstümmelungen (IGM) kritisieren. Seit 16 Jahren berufen sie sich dabei auf die UN-Kinderrechtskonvention. Seit 2008 wenden sich Ãœberlebende an die Vereinten Nationen, und seit 2012 an den Ausschuss für Kinderrechte.
Bereits kritisieren nun 13 UN-Gremien sowie der Europarat Genitaloperationen und weitere medizinisch nicht notwendige Eingriffe an Inters*x-Kindern. Bis heute ist Kolumbien weltweit das einzige Land, das IGM-Praktiken zumindest teilweise untersagt.
2012 wurde die Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin der Schweiz weltweit gelobt – doch bis heute weigert sich der Bundesrat, die Empfehlungen auch umzusetzen.
Unbeirrt stellte eine Sprecherin des Bundesamtes für Justiz “psychologische Risiken … zum Beispiel bei Problemen beim Schuleintritt” als angeblich “zwingende medizinische Notwendigkeit” für kosmetische Genitaloperationen an Inters*x-Kindern dar – entgegen den Empfehlungen der Nationalen Ethikkommission, die “psychosoziale Indikationen” für unnötige Genitaloperationen explizit und klar kritisiert. Ebenso unbeirrt stellte die Schweiz “Personenstand”, “Geschlechtseintrag”, “Geschlechtszuweisung”, “empfundenes Geschlecht” usw. ins Zentrum – bei gleichzeitiger Missachtung der von der Vorsitzenden hervorgehobenen körperlichen Unversehrtheit – gipfelnd in der ewiggestrigen Behauptung, IGM-Praktiken seien nur bei zusätzlicher “falscher Geschlechtszuweisung” wirklich schlimm.
Betroffene hoffen nun, dass der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes am morgigen Mittwoch deutliche schriftliche Empfehlungen an die Schweiz richtet und eine ganzheitliche Politik zur Eliminierung aller IGM-Praktiken weltweit vorantreibt.
Gemäss einer Medienmitteilung der Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org. Die Gruppe fordert ein Verbot von kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen mit “atypischen” körperlichen Geschlechtsmerkmalen sowie “Menschenrechte auch für Zwitter!”.

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