Michail Pischewski ist tot

25. Mai 2014: Michail Pischewski besucht mit Freunden eine geschlossene Veranstaltung in einem Klub in Minsk …
Etwa um zwei Uhr nachts näherten sich mehrere Personen dem Klub. Eine junge Frau kam aus dem Klub heraus und beschwerte sich bei diesen, dass sich niemand für sie interessiere, da die Gäste der Veranstaltung allesamt homosexuell seien. Dies erregte augenblicklich den Unmut der jungen Männer. Sie warteten bis die ersten Besucher den Klub verliessen und begann zu rufen:

Da laufen sie, die Schwuchteln!

Kurz darauf kam Michail mit zwei Freunden aus dem Klub. Er hörte die Beleidigungen und erwiderte:

Wer ist hier eine Schwuchtel?!

Ohne zu antworten stürzte sich ein Angreifer auf Michail begann auf ihn einzuschlagen. Er stürzte durch die heftigen Schläge zu Boden. Während einer seiner Freunde ihm zu Hilfe eilte, versuchte der andere den Angreifer zu beruhigen – woraufhin ihm ein Schlag ins Gesicht verpasst wurde.
Als die Angreifer Michails ernsthafte Verletzungen bemerkten, flüchtete sie vom Tatort. Vom Torbogen des benachbarten Gebäudes beobachteten sie die Ankunft des Rettungsdienstes und der Polizei.
Die Ärzte fanden Michail Pischewski in einem kritischen Zustand vor. Sie konnten nicht feststellen, ob die Hämatome im Gehirn des jungen Mannes auf die ihm zugefügten Schläge oder den Sturz zurückzuführen waren. Sie mussten jedenfalls dringend entfernt werden.
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Im Verlauf der Operation mussten die Ärzte etwa 20 Prozent des Gehirns entfernen. Michail lag einen Monat lang im Koma. Seine Ãœberlebenschancen waren minimal. Dennoch wachte er auf …
Ãœber einem Jahr nach der brutalen Tat wurde Michail aus dem Krankenhaus entlassen. Nicht etwa, weil es ihm viel besser ging, sondern weil ihm das Gesundheitssystem in Weissrussland nicht mehr weiterhelfen konnte!
Nun ist Michail in Minsk verstorben. Sein Mörder – er wurde wegen “Hooliganismus” verurteilt – ist bereits wieder auf freiem Fuss. Dass das Verbrechen aus Hass und Intoleranz gegenüber der sexuellen Orientierung eines anderen Menschen verübt wurde, war vor Gericht nie Thema – trotz darauf hinweisender Zeugenaussagen und der Tatsache, dass der Angeklagte selbst während der Verhandlung keinen Hehl aus seiner Einstellung zu homosexuellen Menschen machte.

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