Missachtung der Menschenwürde

SRG-Ombudsstelle räumt Verletzung des Fernsehgesetzes durch Giacobbo/Müller ein

giaccobo-mueller

TGNS und weitere Personen haben sich aufgrund der Verunglimpfung von Transmenschen durch Victor Giacobbo und Mike Müller in der Sendung ‘Giacobbo/Müller’ am 3. April 2016 bei der Ombudsstelle des SRG beschwert. So wurden im Beitrag etwa Transpersonen als “Transen” bezeichnet. Die Ombudsstelle gab den Beschwerden nun recht.

Neben der Beschwerde an den SRG wurde seitens verschiedener LGBT-Organisationen und Privatpersonen eine ganze Reihe von Protesten in den sozialen Medien verbreitet. Darunter gab es eine Petition von Aktivistin.ch, die innerhalb von drei Wochen knapp 900 elektronische Unterschriften erbrachte. Offenbar ausgelöst durch diese Beschwerden räumten die Moderatoren Victor Giacobbo und Mike Müller in der Sendung vom 10. April ein, ungeeignete Ausdrücke verwendet zu haben, sie haben sich dafür jedoch nicht entschuldigt, wie es in der Petition gefordert wurde.

Die Ombudsstelle sowie die beim SRF verantwortliche Person haben TGNS nun schriftlich auf die Beschwerden geantwortet. Der Bereichsleiter Comedy und Quiz äussert sich wie folgt:

Auch wenn nicht alle Menschen die gleichen Wertvorstellungen haben und Begrifflichkeiten unterschiedlich interpretiert werden, bin ich der Meinung, dass zukünftig auch in der Satire bei diesem Thema die richtigen Bezeichnungen verwendet werden sollten. Dass die Wortwahl bei den Beschwerdeführern als Verunglimpfung und Diskriminierung verstanden wurde, bedauere ich sehr, weil das nicht unsere Absicht war.

Der Ombudsmann hält in seiner Stellungnahme fest:

… Wenn der Kerngehalt einer Religion berührt wird und wenn ethnische, nationale, sprachliche und gesellschaftliche Minderheiten herabgesetzt werden, kann Satire heikel werden. …. Die drei Beanstandungen, deren Verfasser und Verfasserinnen sich durch präzise Sachkenntnis auszeichnen, machen deutlich, wie kränkend Begriffe wie “Transe” wirken. Dabei waren nicht konkrete Personen im Visier, die sich etwas zu Schulden haben kommen lassen, sondern lächerlich gemacht wurden Transmenschen an und für sich, also die ganze Gruppe.

… Und wenn ich alles abwäge, so komme ich eher zum Schluss, dass das Diskriminierungsverbot geritzt und der Artikel 4 Absatz 1 des Radio- und Fernsehgesetzes* verletzt wurde.

Die Ombudsstelle bietet die Moderation einer Aussprache zwischen den SRG-Verantwortlichen und den Beschwerdeführern an, bei der es vor allem darum gehen wird, über den Umgang mit Transmenschen in der Zukunft zu reden. TGNS-Präsident Henry Hohmann begrüsst diese Initiative und bekräftigt:

Wir werden uns mit aller Kraft dafür einsetzen, dass es auch für Transpersonen eine klare, diskriminierungsfreie Sprachregelung geben wird, wie sie bei SRG/SRF bereits für andere Minderheiten angewendet wird.

* Art. 4 Mindestanforderungen an den Programminhalt: 1 Alle Sendungen eines Radio- oder Fernsehprogramms müssen die Grundrechte beachten. Die Sendungen haben insbesondere die Menschenwürde zu achten, dürfen weder diskriminierend sein noch zu Rassenhass beitragen noch die öffentliche Sittlichkeit gefährden noch Gewalt verherrlichen oder verharmlosen.

Gemäss einer Medienmitteilung

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