NEIN am 28. Februar!

Am 28. Februar 2016 werden wir an der Urne über die CVP-Initiative “Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe” abstimmen müssen. Die Initiative verlangt, dass in der Bundesverfassung die Ehe als eine “Lebensgemeinschaft von Mann und Frau” definiert wird. Dagegen wehren wir uns – denn die CVP versteckt hier auf unehrliche Weise ein gesellschaftliches Ziel: Die Ehe als “nur für Mann und Frau” zu definieren.
Damit würde ganz nebenbei und versteckt die Diskriminierung von gleichgeschlechtlich Liebenden in der Verfassung festgeschrieben und festgehalten, dass Heterosexualität und Homosexualität zwei nicht gleichwertige Varianten der Sexualität sind. Und damit würde auch die längst fällige Öffnung der Ehe auf Jahre hinaus verhindert.
Spannend: Die Junge CVP vom Kanton Zürich hat mit einer eindeutigen Mehrheit die NEIN-Parole zur Abstimmung vom 28. Februar gefasst. Zwar befürworten die Mitglieder die Abschaffung der Heiratsstrafe – aber eben nicht um jeden Preis. Für die Junge CVP sei es nicht nachvollziehbar, weshalb die CVP Schweiz das berechtigte Anliegen zur Abschaffung der Heiratsstrafe mit einem “derart unklug formulierten Satz” gleich selber torpediere. Es sei nicht die Aufgabe der CVP, der LGBT-Gemeinschaft auf dem Weg zur rechtlichen Gleichstellung weitere Stolpersteine in den Weg zu legen.
Zudem kritisiert die Jungpartei nicht nur ihre eigene Mutterpartei: Wo die offenkundige Problematik mit einem etwaigen Gegenvorschlag hätte umgangen werden können, hätten alle politisch beteiligten Instanzen kläglich versagt oder ihren Dienst gar regelrecht verweigert.

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