In Österreich dürfen ab 1. Januar 2016 schwule und lesbische Paare Kinder adoptieren. Der bereits im Januar erfolgte Beschluss der Verfassungsgerichtshofes wurde nun vom Justizministerium bestätigt.
Für die Aufhebung des Adoptionsverbots seien keine Änderungen im Gesetz nötig, wie das Justizministerium nach Bekanntgabe des Entscheids festhielt. Adoptionen seien ohnehin immer individuell zu prüfen.
Die Entscheidung wurde allerdings von verschiedener Seite kritisiert, da die blosse Aufhebung dieses Teilgesetzes nicht ausreiche: Zahllose Diskriminierungen wurden zwar mittels Gerichtsverfahren schon zu Fall gebracht, allerdings sind weiterhin zahllose Diskriminierungen immer noch im holprigsten Gesetz Österreichs – nämlich im Gesetz zur Eingetragen Partnerschaft – vorhanden. Die gehören ein für alle mal beseitigt und die Ehe für alle geöffnet …