Rechtsratgeber für lesbische, schwule und trans* Flüchtlinge

Klar! Unter den ankommenden Flüchtlingen gibt es natürlich auch Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transpersonen, die vor Krieg, Gewalt und Verfolgung – auch aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität – bei uns Schutz suchen.

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Laut der EU-Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU ist eine Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität ein anerkannter Asylgrund. Und in der Schweiz? Da wird im Asylgesetz weder die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung noch der geschlechtlichen Identität als Verfolgungsmotiv explizit erwähnt.

In Deutschland ist es dem LSVD dank Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gelungen, die Website queer-refugees.de auch ins Arabische zu übersetzen. Als überörtliche Organisation ist es dem LSVD zwar nicht möglich Asylbewerber_innen vor Ort zu beraten und zu begleiten; bemüht sich aber, für Flüchtlinge Informationen bereitzustellen und sie an geeignete Beratungseinrichtungen in der Nähe zu vermitteln.

In der Schweiz setzt sich Queeramnesty für LGBTI-Asylsuchende ein und hat auf queeramnesty.ch entsprechende Informationen bereitgestellt. Und GAYRADIO und die HAB werden sich im Verlaufe dieses Jahres im Rahmen des Jahresthema #queerePolitik näher mit queeren Asylsuchenden befassen.

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