Ständerat will Gleichbehandlung für Kinder in Regenbogenfamilien

Der Ständerat hat der Vorlage zur Zulassung der Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare und faktische Lebensgemeinschaften (Art. 264c ZGB) mit 25 Stimmen (gegen 14 Stimmen) zugestimmt. Damit hat sich der Ständerat ganz am Wohl des Kindes orientiert und für die Gleichstellung von Kindern unabhängig des Zivilstandes der Eltern eingesetzt.

“Wir sind froh, dass die dringend notwendige rechtliche Absicherung für unsere Kinder und Familien schon bald möglich sein wird, und hoffen auf eine rasche Umsetzung,“ kommentiert Maria von Känel, Geschäftsführerin des Dachverbands Regenbogenfamilien, die erfreuliche Entwicklung.

Jedes Kind hat Anrecht auf Anerkennung seiner Familie

Gleichgeschlechtliche Paare sind ebenso wie gegengeschlechtliche Paare in der Lage, Kinder zu betreuen, Elternrechte und -pflichten wahrzunehmen, das Wohl ihrer Kinder zu wahren und deren Entwicklung zu fördern. Bereits heute wachsen in der Schweiz tausende Kinder in Regenbogenfamilien auf. Was jedoch fehlt, ist ein Gesetz, welches ihre Lebensrealität anerkennt und auch im Fall von Invalidität oder Tod eines Elternteils rechtlichen Schutz bietet. Die Revision des Adoptionsrechts will diese Gesetzeslücke schliessen und damit einen diskriminierenden Missstand beseitigen – denn jedes Kind hat Anrecht auf Anerkennung seiner Familie und die damit einhergehende Absicherung.

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Das Gesetz ist ein entscheidender Schritt zur Gleichbehandlung und Absicherung von Kindern, die bei gleichgeschlechtlichen Eltern aufwachsen.

Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen, d.h. in Familien in denen sich mindestens ein Elternteil als lesbisch, schwul, bisexuell oder trans* definiert, leben in den meisten Fällen mit zwei Elternteilen zusammen. Doch rechtlich wird nur einer von beiden anerkannt. Damit wird den Kindern allein wegen der sexuellen Orientierung ihrer Eltern faktisch die Möglichkeit genommen, rechtlich und finanziell vollumfänglich abgesichert zu leben.

Jetzt hat der Ständerat beschlossen, diesen diskriminierenden Missstand zu beseitigen. Konkret soll die Gesetzesvorlage bewirken, dass eine Person das Kind ihres Partners bzw. ihrer Partnerin adoptieren kann, sofern der zweite leibliche Elternteil des Kindes nicht bekannt, verstorben oder mit der Übertragung seiner Rechte und Pflichten einverstanden ist und unter der Bedingung, dass die Adoption die beste Lösung für das Kindeswohl darstellt. Durch die neue gesetzliche Bestimmung wird zum Beispiel sichergestellt, dass Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen, im Falle des Todes ihres leiblichen Elternteils bei ihrem zweiten Elternteil verbleiben können und nicht fremdplatziert werden. Im Falle des Todes ihres nicht-leiblichen rechtlichen Elternteils haben sie einen Erbanspruch sowie einen Anspruch auf Waisenrente. Des Weiteren wird gewährleistet, dass sie ihren zweiten rechtlichen Elternteil im Trennungsfall weiterhin sehen können und auch einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt haben.

Nun wird – wahrscheinlich in der Sommersession – noch der Nationalrat entscheiden. Definitiv eingeführt wird die Stiefkindadoption für Paare in eingetragener Partnerschaft nach Ablauf der Referendumsfrist …

Gemäss einer Medienmitteilung

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