Strafanzeige gegen Bischof Huonder

Pink Cross reagiert auf die homophoben Aussagen und dem öffentlichen Aufruf zu Verbrechen („und sollen des Todes sterben“) durch Bischof Vitus Huonder und wird morgen Montag bei der Staatsanwaltschaft in Chur Strafanzeige einreichen.

Bischof Vituos Huonder: Ob ihm das Lachen schon bald vergeht?

Bischof Vituos Huonder: Ob ihm das Lachen schon bald vergeht?


Die Anzeige bezieht sich auf Artikel 259 des Strafgesetzbuches; auf öffentliche Aufforderung zu Gewalt stehen bis zu drei Jahre Haft. Zwar sei Meinungs- und Religionsfreiheit wichtig. Doch das Zitieren von Bibelstellen aus dem alten Testament als Legitimation von Aufrufen zu Hass und Verbrechen im wortwörtlichen Sinn ist nicht hinnehmbar.
Wie Pink Cross in einer Mitteilung feststellt, seien nicht alle Kirchen, Kirchenvertreter und Kirchenmitglieder homophob. Deshalb richte sich die Strafanzeige direkt gegen den Bischof von Chur – ohne allerdings auf einen Link zu Wikipedia zu verzichten, der sich mit Homosexualität und der römisch-katholischen Kirche befasst. Und da gebe es einen Unterschied zwischen ‚homosexueller Neigung‘ und ‚homosexuellen Handlungen‘: So sei die ‚Neigung‘ zwar „objektiv untergeordnet“, aber an sich nicht „sündhaft“. „In keinem Fall zu billigen“ seien dagegen ‚homosexuelle Handlungen‘. Diese entsprächen nicht der „schöpferischen Weisheit Gottes und entsprängen keiner „wahren affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit“.
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