Die oberste gerichtliche Instanz der USA hat heute mit fünf zu vier Stimmen das Eheverbot für Schwule und Lesben für verfassungswidrig erklärt.
Für die Entscheidung der Richter war der 14. Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung ausschlagend. Dieser war 1868 nach dem amerikanischen Bürgerkrieg eingeführt worden und sollte verhindern, dass Schwarzen die Staatsbürgerschaft verweigert werden konnte. Dieser Verfassungszusatz half später auch Frauen und – eben auch Homosexuellen.
Für Schwule und Lesben ist heute ein historischer Tag! Die Entscheidung der amerikanischen Richter wird für gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt eine globale Ausstrahlung haben. Auch in der Schweiz dürfen parteipolitische, ideologische und religiöse Ãœberzeugen nicht dazu missbraucht werden, Bürgerinnen und Bürgern Rechte zu verwehren. Gleiche Rechte sind Menschenrechte, die die staatliche Gewalt doch eigentlich nicht verweigern darf, sondern garantieren muss – da unterscheidet sich unsere Bundesverfassung nicht von der amerikanischen Verfassung.
Unsere eingetragene Partnerschaft – 2005 von der Stimmbevölkerung an der Urne angenommen – war ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zur vollständigen Gleichbehandlung von uns Schwulen und Lesben. Allerdings signalisiert dieses Sondergesetz, dass wir vom Gesetzgeber als Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse behandelt werden. Deshalb unterstreicht das aktuelle Urteil aus den USA unsere Forderung erneut: Wir wollen keine Sonderrechte – wir wollen gleiche Rechte.