Auf Initiative der der deutschen Bundesärztekammer wurde am vergangenen Wochenende in Moskau ein “WMA Statement on Transgender People” verabschiedet. Damit fordert der Weltärztebund die Anerkennung auf geschlechtliche Selbstbestimmung.
Zudem werden medizinische Fachpersonen aufgefordert, für eine diskriminierungsfreie gesundheitliche Versorgung für transgeschlechtliche Menschen zu sorgen, die sich an ihren Bedürfnissen orientiert. Dazu gehört auch die Forderung, dass die rechtliche Änderung des Geschlechts nicht mehr davon abhängig gemacht werden darf, fortpflanzungsunfähig zu sein.
Eine Neubewertung der Transgeschlechtlichkeit darf aber nicht dazu führen, dass Krankenkassen die Bezahlung von geschlechtsangleichenden Operationen mit der Begründung ablehnen, dass keine Krankheit vorliege. Für viele Transmenschen sind angleichende Operationen zwingende Voraussetzung für Wohlbefinden und Gesundheit.
Dazu erklärt die Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland in einer Stellungnahme, dass die Diagnose “Transsexualität” in der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) nicht ersatzlos gestrichen werden dürfe, aber unbedingt “entpsychopathologisiert” werden müsse:
Gleichgültig auf welche Formulierung man sich beim ICD einigt. Sie muss so lauten, dass die Krankenkassen weiter verpflichtet bleiben, die Kosten von geschlechtsangleichenden ärztlichen Behandlungen zu übernehmen.