Knapp zwei Monate vor der Abstimmung über die “Heiratsstrafe” würden – gemäss einer in der SonntagsZeitung publizierten Umfrage – eine relative Mehrheit von 45 Prozent der Initiative zustimmen – knapp 24 Prozent ein Nein und 31 Prozent sind noch unentschieden.
Der Begriff “Heiratsstrafe” ist verfänglich. Ohne genauere Kenntnisse verleitet er dazu, der Vorlage zuzustimmen. Sie ist aber aus zwei Gründen abzulehnen:
>Die Initiative will die Ehe ausschliesslich als eine Verbindung zwischen Mann und Frau (“Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau”) in der Bundesverfassung verankern. Damit werden Menschen anderer sexueller Orientierung diskriminiert und die längst fällige Öffnung der Ehe auf Jahre verhindert.
>Nach einem Bundesgerichtsurteil, das die Ungleichbehandlung der Ehepaare rügt, haben Bund und Kantone ihre Besteuerungssysteme angepasst. Nur 80’000 Ehepaare mit eher hohen Einkommen zahlen bei der Bundessteuer weiterhin mehr als Konkubinatspaare. Trotzdem würde die Initiative Steuerausfälle von jährlich knapp 2 Milliarden Franken beim Bund und 390 Millionen Franken bei den Kantonen und Gemeinden verursachen. Ausfälle, die angesichts der angespannten Finanzlage gegenfinanziert werden müssten.
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