Rechtlicher Schutz vor Diskriminierung jetzt!

Noch bis zum 9. Oktober läuft die Frist für die Vernehmlassung zur parlamentarischen Initiative 13.407 «Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung».
Die aktuelle Rechtslage bietet keine Möglichkeit, gegen pauschalisierte, allgemeine herabwürdigende Äusserungen vorzugehen. Wenn keine individualisierbaren Personen genannt werden, welche eine Ehrverletzung gemäss geltend machen können, bleiben entsprechende Aussagen ohne rechtliche Konsequenzen. Die Initiative von Mathias Reynard verlangt deshalb die Ergänzung des Artikels 261 des Strafgesetzbuches mit der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität.
Wie wichtig eine Beteiligung an der Vernehmlassung – wir wissen, dass TGNS und die HAB mitmachen – gerade von LGBTI-Gruppen ist, zeigt ein von ‹idea Spektrum› soeben veröffentlichter Artikel. Im Kern der Diskussion, schreibt das evangelische Wochenmagazin, stehe die «kontrovers diskutierte Frage, ob das Merkmal der sexuellen Orientierung angeboren und unveränderlich sei». Dabei müssen doch wir lesbischen, schwulen, bi und trans* Menschen einzig die Entscheidung treffen, ob wir dies öffentlich machen oder im Verborgenen ausleben.
Weiter schreibt ‹idea Spektrum› , dass die EDU die Inititative ablehne, da die Partei es als «absolut notwendig erachte, gewisse sexuelle Praktiken und Lebensformen kommentieren zu dürfen» – obschon für die Partei der «Schutz von verletzlichen und schwachen Menschen» ein Kernanliegen sei.
Dabei belegt eine kürzlich von der Universität Lausanne veröffentlichte Studie: Jugendliche, die lesbisch, schwul, bi oder trans* sind, leiden häufiger an Depressionen, kämpfen öfter gegen psychosoma­tische Symptome und sind allgemein in einem schlechteren gesundheitlichen Zustand als gleichaltrige Heterosexuelle. Sie nehmen häufiger Drogen, erleben öfter Gewalt, haben mehr Probleme im schulischen Umfeld – die Unterschiede zu heterosexuellen Jugendlichen sind frappant, meist beträgt die Differenz rund 20 Prozent.

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