Schiebt uns nicht auf die lange Bank!

Geschichtsunterricht dank einem Newsletter von schwulengeschichte.ch und passend zu unserem Jahresthema #queerePolitik: Am 9. Januar 1995 deponierten Pink Cross, die LOS und FELS eine Petition im Bundeshaus. Sie trug den Titel „Gleiche Rechte für gleichgeschlechtliche Paare“. Ein Jahr lang blieb es in Bern still und stumm. Am 6. Januar 1996 – also heute vor genau 20 Jahren – stellten dieselben Verbände eine 40 Meter lange Bank auf den Bundesplatz. Darüber spannte sich ein gleich langes Transparent mit dem Text „Schiebt uns nicht auf die lange Bank!“. Doch in Bern schlief man weiter.

Eine Wecker-Aktion am 17. August 1998 sollte den Justizminister Arnold Koller (AI, CVP) und die Räte endlich wachläuten. Die Wecker schellten laut und deutlich genau um fünf vor zwölf. Aber erst ein Jahr später packte die neu gewählte Justizministerin Ruth Metzler (AI, CVP) an und brachte die Vorlage in die Räte. Sie eröffnete das Geschäft mit den Worten: „Meine Damen und Herren, heute geht es um Liebe!“ Die Volksabstimmung über das Partnerschaftsgesetz führte 2005 zum Sieg – zehn lange Jahre nach Eingabe der Petition „Gleiche Rechte für gleichgeschlechtliche Paare“.

Abstimmungsverhalten der Kantone zum Partnerschaftsgesetz im Juni 2005.

Abstimmungsverhalten der Kantone zum Partnerschaftsgesetz im Juni 2005 (Quelle: Wikipedia).

Das Partnerschaftsgesetz, wie es 2005 vom Volk beschlossen worden ist, hat die mit der Petition von 1995 geforderte rechtliche Gleichstellung nur teilweise verwirklicht. So gibt es im Vergleich zur Ehe bei der eingetragenen Partnerschaft heute noch über 20 Unterschiede. Diese Ungleichheiten sind erkannt, aber Vorstösse zur Änderung sind blockiert. Dies wegen der verlogenen CVP Initiative, über die am 28. Februar 2016 abgestimmt wird. Die Initiative soll die „Ehestrafe“ der höheren Besteuerung abschaffen und definiert zugleich die Ehe per Verfassung als ausschliessliche Verbindung von Mann und Frau. Bei einer Annahme würden unsere Bemühungen für Rechtsgleichheit um zwanzig Jahre oder mehr zurückgeworfen, und die Schweiz stünde im europäischen Raum verfassungsmässig auf derselben Stufe wie Albanien und Weissrussland.

Gemäss einem Newsletter von schwulengeschichte.ch

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