Es ist eine wegweisende Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Deutschland: Ein schwules Paar kann sich in Deutschland nun offiziell als Eltern seines Kindes anerkennen lassen.
Das Kind war von einer Leihmutter in den USA ausgetragen worden. Mehr als drei Jahre hatte das Paar um die Anerkennung gekämpft. Während dieser Zeit waren die Männer zwar nach kalifornischem Recht die Eltern. In Deutschland aber verweigerten die Gerichte die Eintragung als Eltern in das Geburtenregister.
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