Der Verein Pro Aequalitate kritisiert die Bagatellisierung der Ehedefinition durch CVP-Nationalrat Gerhard Pfister. In der TV-Sendung ‚Arena‘ vom Freitag bezeichnete Pfister die Frage der Ehedefinition als „Nebenschauplatz“.
Wie Pro Aequalitate in einer Mitteilung schreibt, würden mit der Ehedefinition auf dem Weg zur Gleichstellung von homo- und bisexuellen Menschen sowie Transmenschen neue Hürden gebaut. „Der politische Prozess, um die Verfassung zu ändern, ist erheblich schwieriger als wenn die Ehe über den Gesetzesweg geöffnet wird“, erklärt Bastian Baumann, Co-Präsident von Pro Aequalitate. Die CVP möchte die Ehe als „Lebensgemeinschaft von Mann und Frau“ in der Verfassung verankern.
Pro Aequalitate kritisiert auch, dass zwei unterschiedliche Themen in einen Initiativtext gepackt wurden. Es geht einerseits um die Frage, ob man mit der Abschaffung der «Heiratsstrafe» einen Steuerausfall von bis zu 2,3 Milliarden riskieren will und andererseits um die Frage, ob man ein Ehe-Verbot für homo- und bisexuelle Menschen und Transmenschen einführen soll.
Prinzip „Gleiche Rechte für alle“ wird ausgehebelt
Zur Ehedefinition muss man Klartext reden: Eine Annahme der Initiative bedeutet ein dauerhaftes Ehe-Verbot für homo- und bisexuelle Menschen sowie Transmenschen mit gleichem amtlichem Geschlecht. Ist die Ehe als Verfassung, kann man sie nicht einfach wieder wegradieren! Notabene ist es sowieso falsch, die Diskriminierung einer ganzen Bevölkerungsgruppe in der Verfassung verankern zu wollen. Pro Aequalitate wirft der CVP konkret vor, dass sie das Prinzip „Gleiche Rechte für alle“ aushebelt. Aus der Sicht der CVP sollen sich die Homosexuellen mit der registrierten Partnerschaft zufrieden geben.
20 Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft
Beim genaueren Hinsehen, sind die Unterschiede zwischen Zivilehe und registrierter Partnerschaft frappant. „Die Ehe hat erstens einen besonderen symbolischen Wert“, sagt Bastian Baumann, Co-Präsident des Vereins Pro Aequalitate. „Zweitens weist die registrierte Partnerschaft laut Bund 20 gesetzliche Unterschiede zur Zivilehe auf“, so Baumann. Zudem müssen sich Homosexuelle in registrierter Partnerschaft gegenüber dem Arbeitgeber, bei der Wohnungssuche und beim Abschliessen von Versicherungen jeweils bei der Angabe des Zivilstandes als schwul oder lesbisch outen, was leider immer noch zu deren Nachteil ausfallen kann. „Seit 1848 gibt es in unserer Bundesverfassung keine konkrete Ehedefinition – nun scheint es die CVP plötzlich als notwendig anzusehen, ein faktisches Ehe-Verbot für Homosexuelle festzuschreiben“, so Baumann.
CVP torpediert den Prozess zur Öffnung der Zivilehe
Die CVP-Initiative torpediert den angelaufenen politischen Prozess zur Öffnung der Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare. In einer Umfrage vom November 2015 haben sich 70,4% der Bevölkerung für die Öffnung der Ehe geäussert. Mehr als 10 Jahre nach der Abstimmung zum Partnerschaftsgesetz wäre die Zeit reif dafür, dass sich das Schweizer Stimmvolk an der Urne zu dieser Frage äussern könnte. Für eine solche Volksabstimmung genügt ein entsprechendes Bundesgesetz als Vorlage. Zur Frage der Eheöffnung braucht es keinen Verfassungsartikel.
Ein Ehe-Verbot wie es die CVP vorsieht, würde die Schweiz auch internationalen Vergleich weit zurückwerfen. Bereits heute belegt die Schweiz nur Platz 31 im europäischen Ranking für LGBT-Rechte.
Gemäss einer Medienmitteilung