Gemäss einer von queer.de verbreiteten Meldung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg am Dienstag einstimmig die Demonstrationsverbote für mehr LGBT+ Rechte in Moskau und in St. Petersburg als Verstoss gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gewertet.
Da sich alle Staaten des Europarates zur Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichtet haben, sind Urteile aus Strassburg pro forma bindend. Allerdings ignoriert Russland diese Urteile: So etwa auch 2010 als «Strassburg» das Verbot des CSD in Moskau 2006 als Verstoss gegen die Konvention gewertet hatte. Der Menschenrechtsgerichtshof verfügt über keine Instrumente, die Urteile durchzusetzen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilt auf der Basis der Europäischen Menschenrechtskonvention, die offiziell von allen 47 Mitgliedstaaten des Europarats anerkannt wird. Unterschrieben hat die Menschenrechtskonvention auch die Schweiz …
Randbemerkung: Im August des letzten Jahres reichte die SVP die sogenannte «Selbstbestimmungsinitiative» ein. Diese verlangt «Schweizer Recht statt fremde Richter» und will in Zukunft u.a. eine automatische Übernahme von EU-Recht und internationalem Recht (Völkerrecht) verhindern.